









Integration, Migration und illegale Zuwanderung
Politiker von SPD, Grünen und Linken wollen die Massenzuwanderung nach wie vor nicht begrenzen. Sie leiden offenbar unter massivem Realitätsverlust. Haben sie überhaupt eine Strategie oder einen Plan, wie es in Zukunft weitergehen soll? Wie viel Zuwanderung wollen sie der deutschen Bevölkerung noch zumuten? Das aus ihrer Sicht alles entscheidende Argument zur Rechtfertigung, nämlich dass wir ausländische Fachkräfte brauchen, zeugt in mehrfacher Hinsicht von Realitätsverweigerung. Sie sind Opfer ihrer eigenen gefälschten Statistiken, in denen sie sich strikt weigern, Gruppen mit und ohne Migrationshintergrund zu erfassen. Hier passt ein Satz des damaligen Bundesinnenministers de Maizière, der sinngemäß sagte: 'Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern.' Sie glauben tatsächlich, dass alle Zuwanderer zumindest so qualifiziert und motiviert sind, dass sie in ein bis zwei Jahren vollwertige Fachkräfte sein werden. Was für Träumer!
Demonstrationen gegen Rechts
Die gesamte Diskussion über Migration und Zuwanderung wird von Sozialdemokraten, Grünen und Linken mit Argumenten geführt, die von Normalbürgern nicht mehr akzeptiert werden. Die latente Drohung, als Rassist oder Nazi beschimpft und diffamiert zu werden, schreckt immer weniger ab. Selbst CDU- und FDP-Anhänger, die sich kritisch über die Migrationspolitik Angela Merkels äußern, werden mittlerweile als Nazis und Rassisten beschimpft. Die Demonstrationen gegen Rechts sind keine Demonstrationen gegen Nazis und Rassisten, sondern richten sich, wie auf den Transparenten und Bannern zu lesen ist, gegen alle, die Positionen vertreten, die rechts von der Mitte einzuordnen sind. Das ist absurd und undemokratisch, und es ist mehr als fragwürdig, dass gerade die öffentlich-rechtlichen Medien solche Demonstrationen durch ihre einseitige Berichterstattung unterstützen.
Was sich dringend ändern muß
- Artikel 16a des Grundgesetzes muss wieder eingehalten werden. Der systematische Rechtsbruch seit 2015 muss beendet werden.
- Der Geldtransfer nach Afrika von Asylsuchenden, die hier Sozialleistungen in Anspruch nehmen, muss unterbunden werden. Geldleistungen an „Flüchtlinge” sind nicht als Entwicklungshilfe gedacht. Die Vermischung verschiedener Sachverhalte muss beendet werden.
- Wer ohne Ausweispapiere nach Deutschland einreist, sollte auch ohne Papiere abgeschoben werden können. In der Regel werden die Ausweispapiere absichtlich vor dem Überschreiten der Grenze vernichtet. Solche juristischen Tricks sollten in Zukunft keinen Erfolg mehr haben.
- Wer sich nach seiner illegalen Einreise nach Deutschland nicht innerhalb einer Woche bei einer deutschen Dienststelle meldet, kann umgehend abgeschoben werden.
- Jeder Asylsuchende ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Auskunft über seine Herkunft, sein Alter, seinen Fluchtgrund, seinen Fluchtweg und seine Fluchthelfer zu machen. Absichtliche Falschangaben führen zu einer unverzüglichen Abschiebung.
- „Schutzsuchende“, die nach Stellung ihres Asylantrags direkt oder zur Tarnung über einen Drittstaat in das Land reisen, in dem sie angeblich verfolgt werden, verlieren automatisch ihren Anspruch auf Asyl. Narreteien wurden lange genug ignoriert.

Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft
... ab dem 21. Lebensjahr! Die Staatsbürgerschaft verleiht nicht nur Rechte, sondern legt jedem Bürger auch Pflichten auf. Für die meisten Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft dürfte es äußerst schwierig sein, alle Pflichten gegenüber zwei Solidargemeinschaften zu erfüllen. Welcher Gemeinschaft fühlt man sich im Konflikt- oder Katastrophenfall mehr verpflichtet?

Schluss mit Parallelgesellschaften
Bleiben darf nur, wer sich so schnell wie möglich integriert. Integration muss stärker als bisher eingefordert und zeitlich begrenzt werden. Es kann nicht sein, dass Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, oft immer noch nicht ausreichend Deutsch sprechen. Wer sich nicht integriert, muss unser Land wieder verlassen.

Keine Einbürgerung von Kriminellen und Antidemokraten
Die naiven, weltfremden Spitzenpolitiker, die seit Jahren in ihrer ganz speziellen Parteiblase leben, wissen überhaupt nicht, wer da massenhaft in unser Land gelassen wird. Sie wollen es aber auch nicht wissen. Pauschal werden sie alle als Schutzbedürftige eingestuft, aber sind wirklich alle Opfer? Sind unter ihnen nicht auch viele Anhänger von Diktatoren, die unsere Demokratie ablehnen, verachten und langfristig sogar gefährden könnten? So genau will man es offenbar nicht wissen.

Asoziales Verhalten in Arztpraxen
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) https://www.kbv.de, Dr. Andreas Gassen, beklagt ein zunehmendes "asoziales Verhalten" in Arztpraxen. Offene Aggression und extrem forderndes Verhalten in Notaufnahmen und bei niedergelassenen Ärzten haben deutlich zugenommen. Was man sich wieder einmal nicht traut, offen anzusprechen, ist die Tatsache, dass unter den Patienten, die grobe Beschimpfungen oder gar körperliche Gewalt ausüben, besonders viele Menschen mit Migrationshintergrund sind.

Integrationsprogramme sind zum Teil rausgeschmissene Steuermittel
Flüchtlinge und illegale Einwanderer kommen fast immer mit einem festen politischen und religiösen Weltbild nach Deutschland, das mit unserem nicht vereinbar ist. Sie verachten den in Deutschland praktizierten Säkularismus und Liberalismus. Ihre oft faschistoiden politischen Überzeugungen stehen in krassem Widerspruch zu unserem Wunsch, in einem freien und demokratischen Staat zu leben. Unsere oft nur noch schwach ausgeprägten religiösen Überzeugungen und Bindungen an eine Religionsgemeinschaft sind ihnen zuwider. Die Werte, die wir vertreten und bewahren wollen, stehen im Widerspruch zu ihrem Grundglauben an starke Religionsführer, autokratische Staatsoberhäupter, jahrhundertealte Traditionen und Einschränkungen der freien persönlichen Selbstbestimmung und Entfaltung. Wie naiv muss man sein, um zu glauben, man könne diese Menschen durch Integrationskurse umerziehen.
Zuwanderer aus muslimisch geprägten Ländern empfinden unseren Wunsch nach Integration als Einmischung in ihre Religion, Identität und Kultur, die sie weder anpassen noch verändern wollen. Anpassung wäre ein Verrat an dem, was sie schätzen, was sie kennen, was sie mit den Menschen verbindet, die sie wirklich respektieren und achten.
Die Forderung nach Assimilation empfinden sie als Angriff und Beleidigung ihrer Person.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 16a
- (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
- (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
- (3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
- (4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
- (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
1. Ausländische Mitbürger müssen sich selbst um Integration bemühen
Für ausländische Mitbürger, die dauerhaft in Deutschland leben wollen, sollte es eine gesetzliche Verpflichtung zur Integration geben. Die Verantwortung für die Integration liegt bei den Ausländern selbst, nicht bei den Deutschen. Es ist nicht einzusehen, warum eine unzureichende Integration ausländischer Mitbürger ein Versagen Deutschlands sein soll. Die deutsche Bevölkerung ist offen und tolerant. Wer sich integrieren will, kann dies tun und wird mit offenen Armen empfangen. Wenn ausländische Mitbürger ihrer Integrationspflicht nicht nachkommen, müssen automatisch vorher festgelegte Sanktionsmaßnahmen folgen. Im Extremfall wird die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert.
2. Ausländer, die dauerhaft überwiegend in ihrer Muttersprache kommunizieren, wollen sich nicht integrieren
Der erste und wichtigste Schritt zur Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache. Der Gebrauch der ursprünglichen Muttersprache ist insbesondere bei religiösen und gesellschaftlichen Anlässen und Veranstaltungen stark einzuschränken. Insbesondere Gottesdienste dürfen nur in deutscher Sprache abgehalten werden. Die Unterrichtssprache muss zwingend Deutsch sein. Ausnahmen können nur für schulische Einrichtungen gemacht werden, in denen Schüler unterrichtet werden, die ihren Lebensmittelpunkt absehbar nur vorübergehend in Deutschland haben.
Die uneingeschränkte Anerkennung des Grundgesetzes und aller geltenden Gesetze und Vorschriften muss verpflichtend sein. Jeder, der auf Dauer in Deutschland leben will, muss sich dazu in einem aufrichtigen Bekenntnis bekennen. Darüber hinaus gilt das Gebot der Toleranz. Es ist nicht hinnehmbar, dass im Geburtsland erlernte und übliche Vorurteile gegenüber anderen Religionsgemeinschaften, Bevölkerungsgruppen, Homosexuellen, Frauen, Behinderten und Minderheiten aller Art in Deutschland beibehalten werden.
Religiöse und kulturelle Praktiken, die gegen das Grundgesetz oder gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen, dürfen nicht ausgeübt werden. Das Schächten von Tieren und die Genitalverstümmelung von Kindern und Jugendlichen sind unter Strafe zu stellen und ausnahmslos gerichtlich zu ahnden. Ein Wegschauen darf es hier nicht mehr geben. Die deutsche Verfassung und unsere Gesetze stehen über allen religiösen Überzeugungen und daraus resultierenden abweichenden Verhaltens- und Lebensweisen.
3. In Deutschland sollte es eine strikte Trennung von Staat und Kirchen / Religionsgemeinschaften geben
Wenn es um die strikte Trennung von Staat und Kirchen bzw. Recht und Religion geht, darf es keine Sonderregelungen für Zuwanderer und Ausländer geben. Kinder und Jugendliche, die in Deutschland aufwachsen, dürfen von ihren Eltern nicht so geprägt werden, dass das Zusammenleben dadurch erschwert wird. Die freie Wahl der Religion muss allen garantiert werden – auch Kindern muslimischer Eltern.
Eltern darf es nicht erlaubt sein, ihre Kinder vom Sexualkundeunterricht oder einem anderen Unterrichtsfach freistellen zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anteil von Tätern mit Migrationshintergrund an Sexualstraftaten überproportional hoch ist.
4. Migration
Die Massenzuwanderung nach Deutschland muss gestoppt werden. Ab einer bestimmten Zahl von Zuwanderern ist eine erfolgreiche Integration nicht mehr möglich. Der Erhalt der deutschen Kultur ist nur möglich, wenn der Anteil der Bürger deutscher Herkunft wesentlich größer ist als der Anteil der Bevölkerung mit ausländischen Wurzeln. Um dies zu gewährleisten, bedarf es einer aktiven Steuerung durch den Staat.
Der Schutz der deutschen Kultur, insbesondere unserer Sprache, muss als Staatsziel anerkannt und umgesetzt werden.