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Religion

Es gibt viele gute Gründe, warum Religion in Deutschland Privatsache sein sollte und warum Kirche(n) und Staat keine finanziellen Verflechtungen und keine gemeinsamen ideellen Ziele mehr haben sollten. Die Kirchen haben sich unter anderem durch ihre Verfehlungen im Umgang mit sexuellem Missbrauch diskreditiert und ihre moralische Glaubwürdigkeit verloren. Immer weniger Deutsche fühlen sich den beiden großen Kirchen zugehörig. Gleichzeitig gewinnen andere Religionen an Bedeutung, was leider nicht immer ein Segen für unsere Demokratie ist.

Der grundgesetzliche Schutz der Religionsfreiheit wird immer häufiger missbraucht, um politische Ziele durchzusetzen, die unseren demokratischen Werten widersprechen.

Trennung von Staat und Kirchen

Die Umsetzung einer strikten Trennung von Staat und Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften ist längst überfällig. Kirchenvertreter haben insbesondere in Aufsichtsgremien staatlicher Einrichtungen nichts mehr zu suchen. Kirchenvertreter und kirchliche Einrichtungen dürfen keine Sonderrechte mehr genießen.

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Abschaffung des Beichtgeheimnisses

Grundsätzlich muss für jeden deutschen Staatsbürger der Grundsatz gelten, dass jeder, der von einer Straftat Kenntnis erlangt, diese der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen hat. Diese Regel muss ohne Ausnahme gelten, weder religiöse Gründe noch familiäre oder freundschaftliche Beziehungen lassen Ausnahmen zu. Unrecht muss bestraft werden, um den Opfern die Möglichkeit zu geben, das erlittene Leid zu verarbeiten.

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Kindern und Jugendlichen freie Religionswahl garantieren

Derzeit wird die Religionszugehörigkeit von Kindern und Jugendlichen von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bestimmt. Das darf nicht sein. Erst ab dem 18. Lebensjahr kann diese Entscheidung frei und unbeeinflusst von den Betroffenen selbst getroffen werden.

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1. Strikte Trennung von Staat und Kirchen, auch in finanzieller Hinsicht

Wir brauchen eine konsequente Trennung des Staates von den Kirchen und Religionsgemeinschaften. Religion ist Privatsache. Auch wenn die deutsche Kultur auf christlichen Werten beruht, kann es für die christlichen Kirchen keine Ausnahmen geben.

Alle Vereinbarungen und Verträge des deutschen Staates mit Religionsgemeinschaften und Kirchen sind auf den Prüfstand zu stellen und zu kündigen. Es darf keine Subventionen und Zuwendungen jeglicher Art an religiöse Institutionen mehr geben. Die Kirchensteuer ist abzuschaffen. Die Religionsgemeinschaften müssen - wie alle anderen Nichtregierungsorganisationen auch - ihre Finanzierung selbst regeln und organisieren.

2. Freie Wahl der Religionszugehörigkeit ermöglichen

Derzeit entscheiden die Eltern über die Religionszugehörigkeit der Kinder und Jugendlichen. Dies ist nicht akzeptabel!

Jeder Bürger soll FREI über seine Religionszugehörigkeit entscheiden können. Kein Mensch wird als Christ, Jude, Muslim, Hindu usw. geboren. Ab dem 18. Lebensjahr soll jeder in Deutschland frei und ohne Druck über seine Religionszugehörigkeit entscheiden können. Kindergärten und Schulen sowie alle anderen Einrichtungen, die sich vornehmlich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen, müssen dies ohne einseitige Ausrichtung auf eine bestimmte Religion tun.

Es darf keine Kindergärten und Schulen geben, die einer bestimmten Religionsgemeinschaft angehören. Kinder und Jugendliche dürfen nicht einseitig religiös beeinflusst werden, sondern müssen objektiv über Inhalte, Ziele und Organisationen der Religionsgemeinschaften informiert werden.

Religiöse Beschneidungen und ähnliche körperliche Veränderungen, die später nur schwer rückgängig gemacht werden können, sollten bei Personen unter 18 Jahren unter schwere Strafe gestellt werden. Weder über den Glauben noch über kulturell oder religiös motivierte körperliche Veränderungen von Kindern und Jugendlichen dürfen Eltern oder Familien entscheiden.

Alle Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut oder erzogen werden, die nur eine katholische, evangelische, jüdische, muslimische, .... Ausrichtung haben, müssen verboten werden.

Alle Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut oder erzogen werden, die nur eine katholische, evangelische, jüdische, muslimische, .... Ausrichtung haben, müssen verboten werden.

Alle öffentlich Bediensteten sowie Lehrer und Erzieher haben bei der Ausübung ihres Dienstes religiöse und politische Neutralität zu wahren. Dies gilt auch für die Wahl der Kleidung. Die Zurschaustellung religiöser oder kultureller Symbole ist weder in öffentlichen Räumen und auf öffentlichen Plätzen noch durch öffentliche Bedienstete gestattet.

Das Grundgesetz und alle anderen deutschen Gesetze stehen immer über religiösen Gesetzen und kulturellen Geboten. Die Beschneidung von Kindern und Jugendlichen aus religiösen oder kulturellen Gründen ist zu verbieten. Nur wenn im Einzelfall nachweisbare medizinische Gründe eine Beschneidung zwingend erforderlich machen, ist diese zulässig.