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Rente und Grundeinkommen

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob so verwaltungs- und damit kostenintensive „Versicherungen“ wie die Renten- und Arbeitslosenversicherung überhaupt noch sinnvoll sind, wenn es zusätzlich noch das Bürgergeld und viele andere Sozialleistungen gibt. Ohnehin handelt es sich nicht mehr um Versicherungen im klassischen Sinne. Wir haben einen Wildwuchs an Sozialsystemen, die von cleveren und kriminellen Bürgern ausgenutzt werden können, um ungerechtfertigte Sozialleistungen zu erhalten. Sollten wir nicht alle Systeme zu einem zusammenfassen und damit mehr Gerechtigkeit, weniger Betrugsmöglichkeiten, weniger Verwaltungskosten und auch weniger Personalbedarf haben?

Wir stecken den Kopf in den Sand

Wer hat es nicht schon gehört: In Zukunft müssen immer mehr Rentner von immer weniger Jungen finanziert werden. Das ist das größte soziale Problem der nächsten Jahrzehnte. Jede mögliche Lösung wird aber auf massive Widerstände stoßen, weil das Besitzstandsdenken in Deutschland extrem ausgeprägt ist und von der Politik immer wieder bedient wurde - bis zum Bankrott des Rentensystems. Auch Massenzuwanderung wird das Problem nicht lösen.

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Der Unterschied zwischen Pensionen und Renten

... ist skandalös und in einem demokratischen Staat nicht mehr hinnehmbar. Die Diener des Volkes sind im Alter wesentlich besser abgesichert als der Durchschnitt der Menschen, denen sie dienen sollen. Die Altersversorgung beider Systeme muss zusammengelegt und nach einheitlichen Berechnungsmethoden ausgezahlt werden.

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Grundeinkommen haben wir schon

Das Grundeinkommen ist Fluch für die einen und Segen für die anderen. Fakt ist, dass sich in Deutschland mit seinen immer unübersichtlicher werdenden Sozialsystemen aus Bürgergeld, Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt „HLU“, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, ... leistungsunwillige Bürger schon jetzt ein Grundeinkommen erschleichen können. Wir brauchen Transparenz, Vereinheitlichung und Vereinfachung in allen staatlichen Bereichen.

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1. Einführung

Die Rente wurde in Deutschland 1889 mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Invaliditäts- und Altersversicherung durch den Reichstag eingeführt.

Die durch die industrielle Revolution neu entstandene Schicht der „Arbeiter“ war bei Invalidität und im Alter nicht sozial abgesichert.

Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit erhielten die Versicherten ab 1891 eine Invalidenrente, eine Altersrente wurde erst ab dem 70. Lebensjahr gewährt. (Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de).

Die Grundidee der Renten- und Krankenversicherung war es, Menschen zu helfen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage waren, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten.

2. Alternativen zur Lösung des Rentenproblems

Geht man von einem Rentenbeitragssatz von 20 Prozent und einem Rentenniveau von 70 Prozent aus, so sind 3,5 Beitragszahler erforderlich, um mit ihren Beiträgen diese Rente zu ermöglichen (vereinfachtes Rechenbeispiel). Bei weniger als 3,5 Erwerbstätigen pro Rentner gibt es nur drei Alternativen

1 Alternative: Anhebung des Renteneintrittsalters.

2 Alternative: Das Rentenniveau wird von 70 Prozent auf 48 Prozent oder darunter abgesenkt.

3 Alternative: Die Renten werden nicht mehr aus Beiträgen, sondern aus Steuern finanziert.

Für die Alternativen 1 und 2 könnte jedem Rentenversicherten ein individuelles Wahlrecht mit entsprechenden Kombinationsmöglichkeiten eingeräumt werden.

3. Anhebung des Renteneintrittsalters?

Durch sinnvolle Arbeitsschutzbestimmungen und Kontrollen der Berufsgenossenschaften haben sich die Arbeitsbedingungen erheblich verbessert. Nur wenige Berufsgruppen laufen heute noch Gefahr, körperlich so geschädigt zu werden, dass sie das reguläre Rentenalter nicht erreichen.

Ein Großteil der Beschäftigten könnte heute bei gesunder, ausgewogener Ernährung und regelmäßiger, ausreichender Bewegung weit über das Rentenalter hinaus arbeiten. Leider sind wir in diesem Punkt in alten Denkmustern und Ansprüchen verhaftet und können uns mit einer Erhöhung des Renteneintrittsalters nicht anfreunden. Dabei entspricht dies dem ursprünglichen Grundgedanken der Rente. Nur wenn jemand vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten, soll er eine Rente beziehen können.

Wenn wir das Grundeinkommen nicht einführen, sollten wir über neue Rentenlösungen nachdenken. Beispielsweise könnten Arbeitnehmer ab dem 60. Lebensjahr ihre Wochenarbeitszeit schrittweise reduzieren können und die Lohndifferenz würde von der gesetzlichen Rentenversicherung getragen. Im Gegenzug würde das Renteneintrittsalter um einige Jahre nach hinten verschoben.

4. Warum wollen so viele vorzeitig in den Ruhestand gehen?

Warum wollen heute körperlich und geistig noch leistungsfähige ältere Beschäftigte dennoch teilweise vor dem offiziellen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen? Wie soll das immer ungünstiger werdende Verhältnis von immer mehr Rentnern und immer weniger Beitragszahlern das Rentensystem verkraften?

Wer das Renteneintrittsalter anheben will, muss sich zunächst mit der heutigen Arbeitswelt auseinandersetzen. Warum wollen so viele Menschen, die eigentlich noch arbeitsfähig sind, in den Ruhestand gehen? Was läuft schief in unserer Arbeitswelt?

Warum finden es so viele Beschäftigte nicht befriedigend, auch jenseits der 60 noch berufstätig zu sein? Liegt es am Arbeitsinhalt oder am Arbeitsumfeld?

5. Sozialhilfe – Rente - Grundeinkommen

Als in Deutschland die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung eingeführt wurde, gab es darüber hinaus keine nennenswerten staatlichen Sozialleistungen. Dies hat sich grundlegend geändert. Es ist nicht mehr sinnvoll, verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Finanzierungsformen, Leistungsträgern und Ansprüchen parallel anzubieten. Auch wenn die Abneigung gegen ein Grundeinkommen in der Bevölkerung aus verständlichen Gründen groß ist, so muss man doch feststellen, dass wir es mit der Sozialhilfe de facto bereits haben. Vielleicht sollten wir das Grundeinkommen nicht als üppige Belohnung fürs Nichtstun verstehen, sondern lediglich als Sockelbetrag, den jeder individuell durch eigene Arbeitsleistung so aufstocken kann, wie er es für sich braucht. Das Grundeinkommen würde nur die Grundbedürfnisse abdecken, mehr nicht. Wer sich eine Urlaubsreise leisten möchte oder sich ein Eigenheim kaufen will, muss dafür zusätzlich arbeiten.

Es gäbe nur noch eine staatliche Stelle, die die verschiedenen Leistungsparameter wie Grundeinkommen, Höhe der Altersrente und Versorgung bei Berufsunfähigkeit verwaltet. Basis wäre das Grundeinkommen, das durch zusätzliche Eigenleistungen der Bürger individuell aufgestockt werden kann.

Der Leistungsgedanke als Motivationsmotor darf durch das Grundeinkommen nicht verloren gehen.

Wie könnte das konkret aussehen? Es gäbe keine Rentenversicherungsanstalt, kein Arbeitsamt, kein Sozialamt, kein Wohnungsamt usw. mehr. Es gäbe nur noch eine Stelle, die alle Funktionen nach wesentlich einfacheren und transparenteren Regeln und Vorschriften in sich vereint. Der Verwaltungsapparat würde erheblich schrumpfen. Dies führt zu einer enormen Entlastung der Bevölkerung und der Steuerzahler. Ein erheblicher Teil der Versicherungsbeiträge und Steuern muss heute jährlich für die anfallenden Verwaltungskosten aufgewendet werden, diese würden in Zukunft drastisch sinken.

Jede Umverteilung und Verwaltung ist mit Kosten, Reibungsverlusten und manchmal auch mit Ungerechtigkeiten verbunden. Deshalb muss die Umverteilung so transparent und einfach wie möglich gestaltet werden.

Jeder Bürger wäre verpflichtet, jährlich eine vereinfachte Steuererklärung abzugeben Wenn das zu versteuernde Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, würde eine staatliche Transferzahlung erfolgen. Diese könnte auch in Form von monatlichen Vorauszahlungen erfolgen.

Der fehlgeleitete Datenschutz in Deutschland hat den Bürgern mehr geschadet als genutzt, daher sind alle Ausprägungen kritisch zu hinterfragen. Es gäbe in Deutschland nur noch eine Stelle, die Gelder an die Bürger auszahlt oder einzieht. Das Finanzamt würde mit dem Sozialamt, dem Wohnungsamt usw. zusammengelegt.

Dies würde auch zu einer erheblichen Entlastung der Sozialgerichte führen. Auch in der Justiz könnten erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen eingespart werden.

Das Grundeinkommen ist unter Berücksichtigung aller positiven Effekte eine sinnvolle und gerechte Lösung für viele unserer Probleme. Schwierig ist allerdings die Festlegung der Höhe des Grundeinkommens. Es muss sichergestellt sein, dass sich an der Bereitschaft, weiterhin für einen Teil des Lebensunterhaltes selbst aufzukommen, grundsätzlich nichts ändert.

Die von den Arbeitgebern zu zahlenden Löhne würden in Höhe des Grundeinkommens sinken. Beispiel: Der Arbeitgeber zahlt vor Einführung des Grundeinkommens ein Gehalt von 4.500 Euro pro Monat. Nach Einführung eines Grundeinkommens von 1.500 Euro würde er nur noch 3.000 Euro zahlen (3.000 Euro + 1.500 Euro = 4.500 Euro).

Die Personalkosten für die Unternehmer würden dadurch sinken. Dies schafft zusätzliche Anreize, Personal einzustellen.

Wenn der Lebensunterhalt durch das Grundeinkommen gesichert ist, können viele heute noch notwendige Schutzgesetze entfallen oder gelockert werden. Ein Beispiel ist das Kündigungsschutzgesetz. Mit einem Grundeinkommen besteht eine ausreichende wirtschaftliche Absicherung, die zusätzliche Schutzmechanismen überflüssig macht.

Mit der Einführung des Grundeinkommens könnte das Kündigungsschutzgesetz abgeschafft werden. Gleichzeitig muss sich vieles in unserer Arbeitswelt ändern. Nur wer nicht nur fachlich, sondern auch menschlich geeignet ist, darf Vorgesetzter werden oder sein. Dies ist durch entsprechende psychologische Eignungstests nachzuweisen. Narzissten dürfen in Zukunft keine Personalverantwortung mehr bekommen.