Kinder
Es ist ein Skandal, wie wenig sich die letzten Bundesregierungen um das Wohl der Kinder gekümmert haben. Die Kindertagesbetreuung hätte grundsätzlich für die Eltern kostenfrei und flächendeckend angeboten werden müssen. Wir müssen aufhören, soziale Hilfen nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen und leider viel zu oft auch an Menschen, die sie gar nicht dringend benötigen.
Kinder verdienen gleiche und gerechte Startchancen
Kinder dürfen den sozialen Status ihrer Eltern nicht erben. Fakt ist leider auch, dass sozial schwache Familien selten gut mit Geld umgehen können. Dass manche Familien, die in Armut leben, hoch verschuldet sind, liegt zum Teil auch an einem völlig fehlgeleiteten Konsumverhalten. Warum gibt es immer weniger Flohmärkte und warum werden immer weniger Gebrauchtwaren gekauft? Aus diesem Grund sollten zusätzliche staatliche Hilfen nur in Form von Sachleistungen und nicht in Form von Geldleistungen gewährt werden (komplette Schulausstattung, Sportkleidung, Fahrräder etc.).
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Sexualisierte Gewalt gegen Kinder hart bestrafen!
Zu den vielen Fehlentwicklungen der letzten Jahre und Jahrzehnte gehört leider auch, dass zu viel Verständnis und Mitleid für die Täter und zu wenig für die Opfer entwickelt wurde, die ihr Leben lang mit den Folgen der Taten leben müssen.
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Körperliche Unversehrtheit
Kinder dürfen nicht einseitig religiös oder politisch geprägt werden. Weder dürfen religiös oder politisch motivierte Kinder- und Jugendeinrichtungen existieren, noch dürfen religiös motivierte körperliche Veränderungen an Kindern und Jugendlichen vorgenommen werden. Die Beschneidung von Jungen oder Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen unter 18 Jahren ist streng zu bestrafen.
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1. Kinder sollten nicht den sozialen Status ihrer Eltern erben.
Wir erleben gegenwärtig eine weitgehende Vererbung des materiellen und sozialen Status von den Eltern auf die Kinder. Der soziale Aufstieg von Kindern aus der Unterschicht in die Oberschicht ist wieder deutlich schwieriger geworden.
Viele der heutigen Superreichen in unserem Land haben ihren Reichtum nicht selbst erarbeitet, sondern geerbt. Das erinnert stark an feudale Systeme, in denen Herrschaftstitel von Generation zu Generation vererbt werden und eine undurchdringliche Kastengesellschaft entsteht. Das darf nicht sein.
Drei Dinge entscheiden im Wesentlichen über den sozialen Aufstieg:
1. individuelle Unterstützung und Förderung zum Erreichen eines guten Schulabschlusses
2. die Vernetzung der Eltern (Vitamin B) bzw. die einseitige Förderung von Kindern und Jugendlichen durch bestimmte Organisationen und Stiftungen
3. materielle Unterstützung bei der Umsetzung eines individuellen Karriereplans.
In einigen Städten nimmt die Tendenz zu, seine Kinder nicht dem staatlichen Bildungssystem zu überlassen, sondern die Bildungschancen durch den Besuch privater Bildungseinrichtungen deutlich zu verbessern. Dies hängt vor allem mit dem viel zu hohen Ausländeranteil an manchen Schulen zusammen.
Allen Kindern sind grundsätzlich gleiche Bildungschancen einzuräumen. Lernschwache Kinder sollen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft so gefördert werden, dass sich ihr Bildungsniveau schrittweise so verbessert, dass sie ihre Begabungen auch beruflich verwirklichen können. Auch wenn nicht jeder Berufswunsch verwirklicht werden kann, so soll doch zumindest die Chance dazu gegeben werden.
Die Zweiklassengesellschaft im Bildungswesen muss beseitigt werden. Es gibt keine rationalen Gründe für ein Nebeneinander von öffentlichen und privaten Schulen.
2. Kindern und Jugendlichen die freie Wahl der Religionszugehörigkeit ermöglichen
Derzeit entscheiden die Eltern über die Religionszugehörigkeit, das muss aufhören. Unser Grundgesetz garantiert Religionsfreiheit, aber die Realität sieht anders aus. Meist bestimmen religiös-orthodoxe Eltern, welchen Glauben ihre Kinder annehmen sollen. Jugendliche, die sich diesem Diktat nicht beugen wollen, müssen inzwischen auch in Deutschland mit schlimmsten Repressalien und Konsequenzen rechnen. Hier muss der Staat hart durchgreifen. Er darf nicht länger wegschauen.
Jeder Bürger soll FREI über seine Religionszugehörigkeit entscheiden können. Kein Mensch wird als Christ, Jude, Muslim, Hindu usw. geboren. Ab dem 18. Lebensjahr soll jeder Bürger frei und ohne Druck über seine Religionszugehörigkeit entscheiden können. Kindergärten und Schulen sowie alle anderen Einrichtungen, die sich vornehmlich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen, müssen dies ohne einseitige Ausrichtung auf eine bestimmte Religion tun.
Konfessionelle Schulen darf es in Deutschland nicht mehr geben. Katholische, muslimische, jüdische, ... Schulen müssen in neutrale, staatliche Einrichtung umgewandelt werden.
Alle Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut oder erzogen werden, die nur eine katholische, evangelische, jüdische, muslimische, türkische, russische, arabische .... Ausrichtung haben, sollen verboten werden.
Das Grundgesetz und alle anderen deutschen Gesetze stehen immer über religiösen Gesetzen und kulturellen Geboten. Die Beschneidung von Kindern und Jugendlichen aus religiösen oder kulturellen Gründen ist zu verbieten. Nur wenn im Einzelfall nachweisbare medizinische Gründe eine Beschneidung zwingend erforderlich machen, ist diese zulässig.
Die religiöse Beschneidung und ähnliche körperliche Veränderungen, die später nur schwer rückgängig gemacht werden können, sind bei Personen unter 18 Jahren verboten und müssen mit schweren Strafen geahndet werden.
Alle öffentlich Bediensteten sowie Lehrer und Erzieher haben bei der Ausübung ihres Dienstes religiöse und politische Neutralität zu wahren. Dies gilt auch für die Wahl der Kleidung. Die Zurschaustellung religiöser oder kultureller Symbole ist weder in öffentlichen Räumen und auf öffentlichen Plätzen noch durch öffentliche Bedienstete gestattet.