Innere Sicherheit / Justiz
Wir schützen die Täter und ignorieren das Leid der Opfer. Rechtssicherheit für die Täter ist heute wichtiger als Gerechtigkeit für die Opfer. Unser Rechtssystem wird immer pervertierter und hat sich von den Wünschen der Mehrheit der Bevölkerung entfernt. Worum geht es eigentlich? Es geht darum, dass Taten bestraft werden und die Opfer das Gefühl haben, dass der Täter eine Strafe erhält, die seinem Leid und seinem Schaden entspricht. Stattdessen hat man den Eindruck, dass sich Juristen heute mehr als Philosophen oder Sozialarbeiter verstehen. Sie wollen nicht mehr bestrafen, sondern therapieren. Ob Therapien bei Straftätern erfolgreich sind, darf stark bezweifelt werden. Hier ist allein der Wunsch der Vater des Gedankens.
Was sich dringend ändern muß
- Die Resozialisierung von Straftätern darf nicht auf Kosten potenzieller Opfer erfolgen.
- Der Opferschutz muss Vorrang vor dem Täterschutz haben.
- Offene Grenzen nutzen Kriminellen und illegalen Zuwanderern mehr als der Wirtschaft und uns Bürgern.
- Wir brauchen eine unabhängige Justiz, die durch neue Formen der Bürgerkontrolle gewährleistet wird.
- Recht und Ordnung müssen kraftvoller durchgesetzt werden.
- Richter und Staatsanwälte, die sich als Sozialarbeiter verstehen, schaden unserer Sicherheit, indem sie beispielsweise Straftaten nicht verfolgen oder nicht angemessen ahnden.
- Keine automatische Verjährung von Straftaten mehr!
GEWALTTATEN immer aktenkundig machen
Gewalt gegen Menschen darf nicht länger bagatellisiert werden. Straftaten, egal von wem sie begangen werden, müssen zumindest aktenkundig gemacht werden. Ermahnungen und Verwarnungen sind wirkungslos. Wir müssen uns mehr um das Wohl der Opfer und weniger um das der Täter kümmern.
RICHTER kontrollieren
Richter, die der Meinung sind, Strafe bringe sowieso nichts und mache den Täter nicht besser, Gefängnis mache alles nur noch schlimmer und die Gefängnisse seien sowieso schon überfüllt, sollten aus dem Richteramt entfernt werden.
Offene Grenzen schaden uns
Man muss die Realitäten anerkennen und darf sich nicht von Idealen blenden lassen, die nicht umsetzbar sind. Die offenen Grenzen haben Deutschland in den letzten Jahren mehr geschadet als genutzt. Zum Beispiel reisen marokkanische Geldautomaten-Knacker mit schnellen Autos aus den Niederlanden ein und sind nach ihrem Raub ebenso schnell wieder verschwunden.
1. Gewalt gegen Personen auch bei Bagatelldelikten ahnden
Die Dinge ändern sich und oft sind Anpassungen notwendig. Das Verhalten gegenüber Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften hat sich negativ verändert. Respektlosigkeit oder gar Gewalt gegenüber diesen Personen darf nicht toleriert werden. Die Polizei muss mit mehr Befugnissen ausgestattet werden. Auch die Justiz muss sich den veränderten Bedingungen anpassen und darf einem härteren Durchgreifen nicht im Wege stehen. Bereits für die Ahndung von „Handgreiflichkeiten“ müssen Regelungen geschaffen werden. Gewalt gegen Personen muss grundsätzlich geahndet und aktenkundig gemacht werden.
Die Bagatellisierung tätlicher Angriffe hat dazu geführt, dass Gewalt immer weiter eskalieren konnte. Verwarnungen und Ermahnungen müssen aktenkundig gemacht werden, damit deutlich wird, welche Personen besonders auffällig sind und kritisch beobachtet werden müssen.
Seit der Masseneinwanderung haben wir Ausländer in Deutschland, die unsere gesellschaftliche Entwicklung der letzten 30 Jahre nicht miterlebt haben und daher zu vielen Dingen eine ganz andere Einstellung haben. Umweltschutz, religiöse Toleranz, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Toleranz gegenüber Homosexuellen und vieles mehr sind diesen Menschen weit weniger vertraut.
Ihre Grundeinstellung unterscheidet sich nicht selten von unserer. Wir vergessen oder ignorieren einfach, dass diese Menschen ein völlig anderes Weltbild und Wertesystem haben. Sie sind in einem völlig anders funktionierenden sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld aufgewachsen. Unsere Gesetze und Regeln berücksichtigen dieses Aufeinandertreffen von zum Teil völlig unterschiedlichen Weltbildern und Verhaltensregeln nicht, was eine Verschärfung bestimmter Gesetze zwingend notwendig macht. Wir dürfen nicht länger wegschauen und verharmlosen. Wir haben es versäumt, klare Grenzen zu ziehen. Die Entwicklung der Clankriminalität in Deutschland ist ein Beispiel dafür.
Viele Bürger ergehen sich in grenzenlosem Verständnis für die Täter und führen immer wieder Gründe an, warum eine Bestrafung eine unzumutbare Härte für die Täter darstellen würde. Die Täter empfinden die lasche Bestrafung jedoch als Einladung zu weiteren Taten.
2. Die Öffnung der Grenzen muss zurückgenommen werden
Offene Grenzen zwischen den EU-Staaten waren ein lobenswertes Ziel, solange die Lebensverhältnisse innerhalb der EU-Staaten annähernd gleich waren. In den neu hinzugekommenen osteuropäischen Staaten sind die Lebensverhältnisse jedoch völlig unterschiedlich, was zu einem unerwarteten und erheblichen Anstieg der grenzüberschreitenden Kriminalität geführt hat.
In Deutschland ist die Frage nach einem möglichen Migrationshintergrund von Tätern nicht zulässig. Rassistische Motive werden sofort unterstellt. Es wird behauptet, dass die Frage an sich völlig unbedeutend sei und deshalb auch keine Statistik darüber geführt werde. Interessant ist dann aber, dass fast alle Geldautomatenüberfälle in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen von marokkanischen Tätern begangen werden, die mit schnellen Autos aus den Niederlanden ein- und ausreisen.
Ein Staat braucht Grenzen, weil eine Solidargemeinschaft nicht grenzenlos ausgedehnt werden kann. Die Vorteile offener Grenzen werden überschätzt und die Folgen von Grenzkontrollen dramatisiert. Wir können vor den massiven Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte nicht länger die Augen verschließen, nur weil es das eigene politische Weltbild oder die eigene Ideologie gebietet.
Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, offen für Veränderungen zu sein und Neues auszuprobieren. Wenn Neuerungen nicht das bringen, was man sich davon versprochen hat, oder wenn sich die Rahmenbedingungen plötzlich und unerwartet geändert haben, dann muss man diese Neuerungen auch wieder zurücknehmen.
Die unsinnige Zeitumstellung zweimal im Jahr ist eine solche Neuerung. Die Schaffung offener Grenzen zwischen den EU-Staaten (Schengener Abkommen) war ein lobenswerter Versuch, der wegen zu vieler Nachteile wieder zurückgenommen werden muss.
3. Befreiung und Entlastung der Polizei von bestimmten Aufgaben
Die Polizei muss von unsinnigen Aufgaben befreit werden, zum Beispiel von Einsätzen bei Fußballspielen. Personen, die jedes Wochenende nur auf Krawall aus sind, müssen rechtlich stärker zur Verantwortung gezogen werden. Jeder Gesetzesverstoß sollte dokumentiert und im Wiederholungsfall in einem vereinfachten Verfahren geahndet werden können. Die Justiz unterstützt die Arbeit der Polizei nicht ausreichend. Wir brauchen Schnellgerichte.
Wir müssen jede Straftat dokumentieren, aber nicht sofort strafrechtlich verfolgen. Durch eine lückenlose Dokumentation können „kriminelle Karrieren“ später leichter erkannt, erklärt und nachvollzogen werden.
Alle Kosten für ungerechtfertigte Einsätze von Polizei, Feuerwehr und anderen Hilfskräften müssen immer dem Bürger in Rechnung gestellt werden, der diese staatliche Leistung grob fahrlässig verursacht oder in Auftrag gegeben hat. Der Staat muss in Zukunft alle Kosten für Vandalismus, ungerechtfertigte Einsätze etc. dem Verursacher in Rechnung stellen.
Dies sollte auch in anderen Bereichen Leitgedanke sein. Die Solidargemeinschaft sollte nicht mehr alle Kosten tragen müssen, die einzelne Bürger fahrlässig verursachen.
4. Objektive Analyse und Reformierung des Justizapparates und der Gerichtsverfahren
Bei den Gerichtsverfahren muss wieder der gesunde Menschenverstand die Regeln bestimmen. Sie sind in vielen Fällen viel zu lang, und der Beginn der Verhandlungen liegt oft viel zu spät nach der Tat oder dem Schadenseintritt.
Die deutsche Justiz ist überlastet. Immer häufiger werden Täter nicht mehr von den Gerichten zur Verantwortung gezogen. Dadurch wird das Rechtsempfinden der Bürger extrem gestört. Eine bewusste Manipulation unseres Rechtssystems lässt sich hierbei nicht immer völlig ausschließen. Einerseits sollen unsere Staatsanwälte und Richter völlig unabhängig arbeiten, andererseits wollen auch sie im System Karriere machen. Sie haben oftmals ein Parteibuch, sind in soziale Strukturen eingebunden und wie alle in unserem Land sind auch sie nicht immer immun gegen Bedrohungen, Einschüchterungen, Erpressung, Korruption und Bestechung. Keine Berufsgruppe ist moralisch besser zu bewerten als eine andere. Der Anteil kriminell veranlagter Personen dürfte in den Bereichen Polizei und Justiz nicht geringer sein als in der übrigen Bevölkerung. Allerdings wird hier vermutlich schneller weggeschaut, toleriert oder verschwiegen.
Angeblich soll die Überlastung der deutschen Justiz überwiegend mit einer zu geringen Personalausstattung zusammenhängen. Unabhängige Analysten sehen jedoch andere Gründe als bedeutender an. Einerseits ist es die reformbedürftige Strafprozessordnung, die bewusste Verzögerungen in Strafverfahren begünstigt. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die mangelnde Digitalisierung und die geringe Effizienz des Justizapparats.
Der gesamte Justizapparat und die Prozessführung sollen durch unabhängige externe Berater analysiert werden. Als Ergebnis soll die Justiz schlanker, transparenter und effizienter werden. Der gesamte Justizapparat darf sich auch der Digitalisierung und Standardisierung nicht verschließen. Leistungsvergleiche und Leistungskontrollen in der Justiz müssen verbindlich eingeführt werden. Die Justiz muss transparenter werden. Insbesondere müssen Urteile und verhängte Strafen durch die Einführung entsprechender computergestützter Datenbanken auswertbar sein. Es kann nicht sein, dass ein Täter für ein Delikt in einem Bundesland z.B. ein Jahr Freiheitsstrafe erhält, in einem anderen Bundesland oder bei einem anderen Richter aber bei ansonsten gleichem Sachverhalt vier oder mehr Jahre.
Wir brauchen volle Transparenz in allen Bereichen. Nur mit vollständiger Transparenz können Korruption, Ungleichbehandlung, Seilschaften und andere Missstände aufgedeckt und von vornherein verhindert werden.
5. Straftaten unter Drogeneinfluss müssen härter bestraft werden
Die Gesetze müssen dahingehend verschärft werden, dass bei Straftaten, die unter Drogeneinfluss begangen werden, keine mildernden Umstände mehr angenommen werden. Zu oft werden Drogen erst nach der Tat eingenommen, um rückwirkend eine Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt vorzutäuschen. Wer Drogen konsumiert und sich dann nicht mehr unter Kontrolle hat, soll den Drogenkonsum nicht mehr als Ausrede für eine milde Strafe missbrauchen können.
6. Legalisierung von Drogen
Wir werden und können den Kampf gegen Drogen nicht gewinnen. Das Verbot von Drogen erhöht die enormen Gewinnspannen. Aufgrund dieser Gewinnspannen verfügt der illegale Drogenhandel über enorme finanzielle Mittel. Auch wenn viele den Zusammenhang leugnen: Finanzielle Mittel bedeuten meist auch wirtschaftliche und politische Macht. Mit diesen Mitteln können korrupte Polizisten, Staatsanwälte, Richter und Politiker gekauft oder Menschen, die sich für Recht und Gerechtigkeit einsetzen, bedroht und eingeschüchtert werden.
Drogenmafia und organisierte Kriminalität gefährden unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat. Ein Blick nach Italien sollte uns nicht zu der überheblichen Annahme verleiten, dass solche Zustände in Deutschland nicht existieren oder in abgewandelter Form möglich sind.
Jeder volljährige Bürger hat das Recht, Drogen zu konsumieren, muss aber darauf achten, dass andere dadurch nicht gefährdet werden. Im Straßenverkehr und am Arbeitsplatz ist der Konsum von Drogen grundsätzlich verboten.
Wir können nicht Heroin, LSD usw. verbieten und gleichzeitig die schlimmste aller Drogen, den Alkohol, erlauben. Das Prinzip der Gleichbehandlung sollte hier dazu führen, alle Drogen gleich zu behandeln und den Konsum ab 18 Jahren zu legalisieren. Allerdings muss der Bürger beim Drogenkonsum stärker in die Pflicht genommen werden, um andere nicht zu gefährden.
7. Verjährung von Straftaten abschaffen
In den letzten Jahren mussten die Bürger bei vielen Skandalen erfahren, dass die Täter nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden konnten, weil ihre Taten verjährt waren. Solange die Opfer noch leben, sollte eine Straftat nicht automatisch verjähren.
§ 78 des Strafgesetzbuchs (StGB), der die Verjährung regelt, muss dringend geändert werden. Hier zeigt sich besonders deutlich, dass der Täterschutz bisher anscheinend wichtiger ist als der Opferschutz. Im britischen Recht gibt es für schwerwiegende Straftaten (Indictable Offences) grundsätzlich keine Verjährungsfrist – dies sollte auch in Deutschland so sein.
Welche Gründe gibt es für die Verjährung von Straftaten? Die Verjährung soll Rechtsfrieden und Rechtssicherheit gewährleisten. Mit zunehmender Zeit sinkt das Bedürfnis nach Bestrafung, Beweismittel werden unbrauchbar und die Resozialisierung des Täters rückt in den Vordergrund. Zudem entlastet sie die Justiz und soll bewirken, dass Straftaten zeitnah verfolgt werden.
Nach einiger Zeit soll Ruhe einkehren und die Gesellschaft soll sich nicht mehr mit alten Taten befassen müssen (Rechtsfrieden). Dies nutzt eindeutig den Tätern und verhöhnt die Opfer. Ein weiterer Grund soll das angeblich abnehmende Strafbedürfnis der Gesellschaft sein. Die Opfer hätten angeblich kein Interesse mehr an der Verfolgung der Täter. Wer hat sich diesen Unsinn eigentlich ausgedacht? Waren das Nazis, die nach dem Zweiten Weltkrieg in wichtigen Schlüsselpositionen der deutschen Justiz sicherstellen wollten, dass sie nicht für ihre Verbrechen während des Dritten Reichs zur Verantwortung gezogen werden?
Ein weiterer Grund für die Verjährung von Straftaten ist die Resozialisierung der Täter. Bequemlicherweise unterstellt man, dass sich der Täter nach seiner Tat keine weiteren Taten hat zuschulden kommen lassen und somit wieder ein respektables Mitglied der Gesellschaft ist. Na ja, Hauptsache, an das Wohl des Täters wird gedacht. Das ist geradezu zynisch.
Grund für die Verjährung ist zudem das Bedürfnis, die Justiz zu entlasten, damit sich die Strafverfolgungsbehörden nicht um die Aufarbeitung alter Fälle kümmern müssen. Natürlich müssen wir zuerst an die Work-Life-Balance unserer Justizbeschäftigten denken.
Der einzig akzeptable Grund für Verjährung ist, dass nach vielen Jahren die Schuld schwerer nachzuweisen ist, weil Zeugenaussagen ungenau sind oder Beweismittel nicht mehr auffindbar sind.
Sollen auch Straftaten verjähren, die aufgrund neuer Analysemethoden wie einer DNA-Analyse dem Täter zweifelsfrei nachgewiesen werden können? Nein, grundsätzlich dürfen keine Straftaten mehr automatisch verjähren.