Steuern
Der Staat braucht Einnahmen, um seine vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können. Eine Einnahmequelle sind Steuern. Leider gehen Politik und Verwaltung nicht immer wirtschaftlich und sparsam mit dem Geld um. Die immensen Summen unserer öffentlichen Haushalte scheinen immer wieder zu Verschwendung und Unwirtschaftlichkeit zu verleiten.
Steuern dienen aber nicht nur der Einnahmeerzielung, sondern auch dem Ausgleich zu extremer Einkommens- und Vermögensverteilung.
Wir brauchen die Vermögensteuer
Die Einkommens- und Vermögensunterschiede zwischen Arm und Reich in Deutschland werden immer größer. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Wer tatsächlich glaubt, Reichtum habe etwas mit eigener Leistung zu tun, ist schlecht informiert. Inzwischen haben viele ihren Reichtum entweder geerbt oder er beruht auf dubiosen Finanzgeschäften bzw. fragwürdigen Geschäftspraktiken und/oder Steuertricks. Nur die Vermögensteuer kann die Unterschiede zumindest halbwegs auf ein erträgliches Maß reduzieren.
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Kündigung der Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen sollen verhindern, dass vor allem Unternehmen ihre im Ausland erwirtschafteten Gewinne zweimal versteuern müssen, nämlich am Ort ihrer ausländischen Niederlassung und im Wohnsitzland. Mittlerweile haben aber viele Unternehmen ihren Sitz in einer Steueroase. Damit wird die ursprünglich gut gemeinte Lösung missbraucht. Steuern sollten grundsätzlich in dem Land gezahlt werden, in dem sie erwirtschaftet werden (Quellenstaatsprinzip). Dagegen wehren sich natürlich die amerikanischen Großkonzerne, die von der jetzigen Regelung am meisten profitieren. Viele afrikanische Staaten sind reich an Rohstoffen und Naturprodukten. Da diese aber von ausländischen Konzernen abgebaut und exportiert und die Exportgewinne in Steueroasen versteuert werden, gehen die afrikanischen Staaten mit Ausnahme der korrupten regionalen Oberschicht leer aus.
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Höhere Staatsausgaben haben höhere Steuern zur Folge
Wenn wir viel genauer hinschauen, wofür wir Steuergelder ausgeben (oft genug verschwenden) und prüfen, ob das viele Geld überhaupt sein Ziel erreicht und die gewünschte Wirkung erzielt, dann müssen wir weniger Steuern erheben. Jede Umverteilung birgt auch die Gefahr, neue Ungerechtigkeiten zu schaffen. Unser Steuersystem muss einfacher und gleichzeitig unsere Ausgaben transparenter und effizienter werden.
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1. Arme bleiben arm und Reiche werden immer reicher
Obwohl von mehreren unabhängigen Instituten und Organisationen nachgewiesen wurde, dass die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland immer weiter auseinander geht, hat die Bundesregierung nicht die geringsten Anstrengungen unternommen, um diese Entwicklung zumindest zu stoppen.
Besonders erstaunlich ist, dass dieser Trend nur in Deutschland so extrem ausgeprägt ist.
Bei unseren europäischen Nachbarn ist diese Entwicklung aufgrund unterschiedlicher Steuergesetzgebung nicht in dieser Form zu beobachten.
2. Wiedereinführung der Vermögensteuer ab 1 Million Euro Vermögen
Um der extremen Ungleichverteilung der Vermögen entgegenzuwirken, muss die Vermögensteuer ab einem Vermögen von 1 Million Euro wieder eingeführt werden. Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer muss ab einem Jahreseinkommen von 500.000 Euro deutlich angehoben werden. Ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 12.000 Euro sollte steuerfrei bleiben.
3. Keine Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel
Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent sollte ersatzlos gestrichen werden. Viele Umsätze, die heute mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent statt mit 19 Prozent besteuert werden, sollen künftig steuerfrei bleiben.
Alle unverarbeiteten Grundnahrungsmittel wie frisches Obst und Gemüse, Eier, Kräuter, Gewürze, Speiseöle usw. sollten nicht mehr wie bisher mit 7 % Umsatzsteuer belastet, sondern von der Umsatzsteuer befreit werden.
4. Erhöhung der Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer soll ab einer Erbschaft von 1 Million Euro deutlich erhöht werden. Die Umgehung der Erbschaftssteuer durch Übertragung des Vermögens in eine steuerbefreite Stiftung soll künftig nicht mehr möglich sein.
5. In Deutschland erwirtschaftete Gewinne müssen in Deutschland voll versteuert werden
Gewinne, die ausländische Unternehmen in Deutschland erwirtschaften, sollen künftig auch in Deutschland versteuert werden. Bestehende Doppelbesteuerungsabkommen sind zu kündigen. Gleiches gilt für die von ausländischen Käufern in Deutschland zu zahlende Umsatzsteuer. Ausländischen Touristen oder Geschäftsreisenden soll die Umsatzsteuer künftig nicht mehr vor der Ausreise aus Deutschland erstattet werden.
Derzeit werden Gewinne nach dem Ansässigkeitsprinzip besteuert. Ein Unternehmen kann also seinen Sitz in einer Steueroase haben und zahlt kaum Ertragssteuern, obwohl die Gewinne in Deutschland erwirtschaftet wurden. Künftig sollen Gewinne nach dem Quellenstaatsprinzip besteuert werden. Das verhindert grundsätzlich das steuerliche Ausbluten von Staaten. Das käme auch den Entwicklungsländern zugute.
6. Steuerung der Wirtschaft nicht mehr über Subventionen
Statt wie bisher durch steuerliche Anreize und Subventionen ein gewünschtes Marktverhalten zu erreichen, sollten in Zukunft nur noch die Erhebung von Steuern und das Verbot bestimmter Verhaltensweisen zur Steuerung eingesetzt werden. Die Gewährung steuerlicher Anreize stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Warum soll der Steuerzahler dafür aufkommen, dass Marktteilnehmer ein als falsch bewertetes Verhalten unterlassen?
Der Abbau von Subventionen (Senkung der Staatsausgaben) kann zur Senkung der Einkommens- und Lohnsteuer bei niedrigen Einkommen (Senkung der Staatseinnahmen) genutzt werden.
Das Steuerrecht muss von zahlreichen Ausnahmen und Vergünstigungen bereinigt werden. Das typisch deutsche Bedürfnis nach Steuergerechtigkeit durch umfassende Berücksichtigung des Einzelfalls hat zu einem unüberschaubaren Regelwerk geführt. Einfache Steuergesetze schaffen mehr Transparenz, weniger Bürokratie und mehr Steuergerechtigkeit als Ausnahme- und Sonderregelungen. Jedes Gesetz und jede Verordnung gehört künftig auf den Prüfstand und bestehende Regelungen müssen mit einem Verfallsdatum versehen werden. Vereinfachung in allen Bereichen muss ein wichtiges Anliegen sein.